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Anspruch auf Ganztagsbetreuung kann gehalten werden
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Anspruch auf Ganztagsbetreuung kann gehalten werden

Ab dem 1. August haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung. Bis auf Breckerfeld haben alle Städte im Kreis auf Nachfrage von Radio Ennepe-Ruhr mitgeteilt, dass sie den Rechtsanspruch auch erfüllen können. In den meisten Städten werden ab dem kommenden Schuljahr zwischen rund 50 und 57 Prozent der Kinder in den 1. Klassen auch nachmittags in den Schulen betreut. Ausreißer sind Schwelm und Witten mit Betreuungsquoten von gut 70 Prozent sowie die Stadt Herdecke mit 84 Prozent. Die meisten Städte rechnen damit, dass die Nachfrage künftig bei 80 Prozent liegen wird. Keine Stadt musste wegen des neuen Rechtsanspruchs Betreuungsverträge mit Kindern in höheren Klassen kündigen.

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