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Prozessbeginn nach Tod eines Säuglings
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Prozessbeginn nach Tod eines Säuglings

Eine Assistenzärztin und eine Hebamme aus Witten und Herne müssen sich ab Freitag (18.11.) vor dem Landgericht Bochum verantworten.

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Sie sollen fahrlässig den Tod eines Säuglings verursacht haben. Im August vor vier Jahren kam eine werdende Mutter mit Wehen ins Krankenhaus. Laut Anklage soll die Hebamme trotz entsprechender Hinweise nicht erkannt haben, dass das Baby unter Sauerstoffmangel litt, zu spät soll sie deshalb einen Arzt gerufen haben. Der Ärztin wird vorgeworfen, keinen Kaiserschnitt veranlasst zu haben, obwohl die Situation es erfordert hätte. Das Kind wurde per Zangengeburt auf die Welt gebracht und starb etwa eineinhalb Tage später.

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