Verschärfte Maßnahmen auf Bund-Länder-Gipfel beschlossen: Das Corona Update vom 18. November 2021 - SONDERAUSGABE

Die erste Bund-Länder-Schalte nach einigen Monaten hatte es in sich. Wie geht Deutschland die vierte Welle an? Welche Beschlüsse wurden gefasst? Unser Corona Update als Sonderausgabe, direkt nach der Ministerpräsidentenkonferenz.

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Schwellenwerte für verschärfte Maßnahmen

Ab sofort sollen drei Schwellenwerte der sogenannten Hospitalisierungsrate dafür sorgen, dass verschärfte Maßnahmen in Bundesländern gelten sollen. Ähnlich wie es vor Monaten mit dem Inzidenzwert war. Konkret heißt es:

  • Wird der Schwellenwert der Hospitalisierungsrate von 3 überschritten, gelten flächendeckend im Freizeit- / Sport- / Kulturbereich sowie in Gastronomien oder bei körpernahen Dienstleistungen 2G-Regeln. Ungeimpfte würden damit ausgeschlossen.
  • Beim Schwellenwert von 6 sollen Bundesländer flächendeckend nicht nur 2G sondern 2G Plus einführen. Ergo: Genesene und geimpfte Menschen müssten sich für oben genannte Bereiche testen lassen.
  • Sollte der Schwellenwert von 9 sogar überschritten werden heißt es: "Die Länder werden [...] im jeweiligen Land von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und – im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten – erforderliche Maßnahmen ergreifen". Aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetz müssen bei den Schwellenwerten, vor allem beim letzten, erst einmal noch die Landtage zustimmen.
  • In Diskotheken, Bars oder Clubs sollen außerdem generell 2G Plus-Regeln gelten.

Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche (insbesondere für Kinder bis 12 Jahren) und für Personen, die nicht geimpft werden können und kein Impfangebot vorliegen kann.

Impfpflicht für Pfleger, Krankenhaus- und Altenheim-Personal

Zum besonderen Schutz in Krankenhäusern oder Altenheimen haben die Länder eine Impfpflicht gegen Corona "einrichtungsbezogen" für Personal in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten, wenn Kontakt zu besonders gefährdeten Personen besteht, eingefordert. Darauf einigte man sich mit dem Bund.

Tägliche Tests in Pflegeeinrichtungen + Pflegebonus

In der Ministerpräsidentenkonferenz legten sich alle Beteiligten darauf fest, dass es ab sofort eine tägliche Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen - wie zum Beispiel Altenheime - gibt. Auch geimpfte Personen sollen sich regelmäßig testen, alles zum Schutz der Bewohner dieser Einrichtungen.

Die Runde einigte sich außerdem auf einen erneuten Pflegebonus für Beschäftigte - Details dazu waren noch nicht bekannt.

Homeoffice-Pflicht + Testpflicht am Arbeitsplatz

Um Infektionen am Arbeitsplatz zu vermeiden, soll die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden. Ausnahmen gibt es bei "betrieblichen Gründen".

Generell sollen an Arbeitsplätzen 3G-Regeln eingehalten werden und die Mitarbeiter täglich getestet werden, lautet es in der Beschlussfassung.

Kostenlose Tests und kostenlose Masken

Der Bund trägt wieder Kosten für kostenlose Bürgertests.

Neue Wirtschaftshilfen für Unternehmen

Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht. Verlängert werden soll auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige. Ein Sonderfonds für Kulturschaffende soll "flexibilisiert" werden.

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