Notbremse gilt auch im EN-Kreis

Bei uns im Ennepe-Ruhr-Kreis steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen seit ein paar Tagen wieder deutlich an. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 158.

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Seit Mitternacht gilt die Bundes-Notbremse im Ennepe-Ruhr-Kreis. Das hat das Land am späten Freitagnachmittag per Allgemeinverfügung festgelegt. Für die Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis bedeutet das:

Private Treffen

An privaten Treffen drinnen und draußen dürfen nur die Mitglieder eines Hausstandes und eine weitere Person teilnehmen.

Einzelhandel

Fortsetzen können die Einzelhandelsgeschäfte im Kreis, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, das Modell "Click & Meet", sie dürfen also von Bürgern mit negativem Schnelltest und gebuchtem Termin besucht werden. Dies gilt grundsätzlich solange, bis die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 150 liegt. Dann müssen die Geschäfte schließen. Das Abholen vorbestellter Waren bleibt aber möglich.


Körpernahe Dienstleistungen/ Gastronomie

Körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, können weiterhin in Anspruch genommen werden, Friseurbetriebe und die Fußpflege sind geöffnet. Entsprechende Auflagen sind zu beachten. Ebenfalls bleibt es Gastronomiebetrieben und Kantinen möglich, Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten oder auszuliefern.

Schulen

Über die Unterrichtsform in den Schulen hat das zuständige NRW-Ministerium bereits entschieden: Wegen der wiederholten 100er Inzidenz gilt ab Montag mit Ausnahme für die Abschlussklassen Wechselunterricht inklusive der Pflicht zu zwei Schnelltests pro Woche. Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegen, würde dies das vorübergehende Aus für den Präsenzunterricht bedeuten, die Schüler würden zuhause lernen müssen.

 Zum Ablauf teilt das NRW-Schulministerium mit: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 trifft das Ministerium für jeden Kreis die notwendige Feststellung. Die "Notbremse" tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums wieder zum Wechselunterricht zurück.

Home-Office

Zum "Home-Office" regelt das neue Infektionsschutzgesetz: Sofern keine betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen, müssen Betriebe ihren Angestellten anbieten, zu Hause zu arbeiten, Annehmen müssen diese das Angebot jedoch nur, wenn ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Weitere Regelungen

Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien bleiben von ihr unberührt und damit mit den bekannten Auflagen geöffnet, Individualsport im Freien ist mit Personen des eigenen Haushalts oder maximal zwei Personen möglich und 5 Kinder bis 14 Jahre dürfen kontaktlos als Gruppe sporten.

Keinen Spielraum gibt die bundesweite Regelung den Bereichen Kultur und Freizeit. Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Ausstellungen und vieles mehr bleiben ab einer Inzidenz von 100 geschlossen.

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