70 Herdecker beantragen Flut-Soforthilfen

Einige Menschen bei uns im EN-Kreis haben bei dem Unwetter Mitte Juli viel verloren.

© Svenja Hanusch/ FUNKE Foto Services

Das Wasser lief in Wohnungen und Betriebe, beschädigte Einrichtung und Maschinen. Das Land NRW hatte kurz darauf 200 Millionen Euro Soforthilfe bereitgestellt. Allein in Herdecke sind 70 Anträge eingegangen. 125.000 Euro wurden ausgezahlt. Nach Angaben der Stadt konnten nicht alle Anträge bewilligt werden, da einige Bürger nicht die Voraussetzungen erfüllten. Der Hauptwohnsitz muss sich nämlich in Herdecke befinden und der nicht versicherte Schaden muss mindestens 5.000 Euro betragen. Außerdem muss eine akute Notlage vorliegen.


So beantragt ihr die Soforthilfen:

Noch bis zum 31. August können Hochwasseropfer die Soforthilfe beantragen. Für Privathaushalte stehen zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.

Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige können für jede betroffene Betriebsstätte 5.000 Euro abrufen. Das Geld ist dafür gedacht, erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen zu ermöglichen.

Die Voraussetzungen, um Soforthilfe zu bekommen, und die Anträge finden Sie online unter www.land.nrw/soforthilfe. Die Anträge können dann entweder persönlich im Rathaus an der Zentrale abgegeben werden oder online unter soforthilfe@herdecke.de. Bei Fragen ist die Stadtverwaltung Herdecke auch zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch erreichbar: 02330 - 611 400 (Privatpersonen) oder 02330 - 611 410 (Gewerbe).

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