Ab sofort vierte Impfung im EN-Kreis

Damit folgt der Kreis der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Die zweite Booster-Impfung bekommt ihr in allen Impfstationen des Kreises und im Imfpbus.

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Ab sofort ist im Ennepe-Ruhr-Kreis für gesundheitlich besonders gefährdete beziehungsweise exponierte Personengruppen eine zweite Auffrischimpfung möglich. Diese erfolgt mit einem mRNA-Impfstoff und folgt auf die abgeschlossene Grundimmunisierung sowie die erste Auffrischimpfung. Grundlage für das Angebot ist eine neue, von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Dienstag veröffentlichte Empfehlung sowie der auf dieser Grundlage vom NRW Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geänderte Impferlass.

Er sieht die zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, für Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, für Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie für in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen Tätige vor. Weitere Vorgabe: Bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen soll der in der Regel vierte Pieks frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung erfolgen, bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach sechs Monaten.

Anlaufstelle für die zweite Auffrischimpfung sind ab sofort neben dem Impfbus alle stationären Impfstellen, die vom Ennepe-Ruhr-Kreis betrieben werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.

Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Aktuelle Daten zeigen: Der Schutz nach der ersten Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante nimmt innerhalb weniger Monate ab. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese nach einer Infektion das höchste Risiko für einen schweren Corona Verlauf haben. Durch die zweite Auffrischimpfung sollen der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken kann.

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