ADAC warnt vor Fahrerflucht nach Parkrempeln

Bei engen Parklücken kann es schon mal passieren, dass man beim Aussteigen aus Versehen die Tür in das benachbarte Fahrzeug haut. Das ist kein großer Schaden, aber einfach abzuhauen kann gravierende Konsequenzen haben. Das sagt Thomas Müther vom ADAC Nordrhein:


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Müther merkt außerdem an, dass eine Rechtsschutzversicherung hier nicht die Anwalts- und Gerichtskosten übernehme - denn die greife bei Taten mit Vorsatz nicht.

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