Bessere Auflagen für Nachbarschaftshilfe

Pflegebedürftige Menschen, die sich von einem Nachbarn unterstützen lassen wollen, haben es jetzt einfacher.

Darauf hat die Verbraucherzentrale hingewiesen. Seit Jahresbeginn ist die Abrechnung über die Pflegekasse erheblich einfacher.

Wer solche Nachbarschaftshilfe leisten will, musste bislang die Teilnahme an einem Kurs nachweisen. Das ist jetzt nicht mehr nötig. Es reicht, sich umfassend über eine Broschüre zu informieren. Zu der Hilfe zählen unter anderem, pflegebedürftige Menschen beim Einkaufen, Kochen, bei Arzt- oder Behördengängen zu unterstützen. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.


Broschüre zur Nachbarschaftshilfe


Infos zu Nachbarschaftshilfe


Musterformular der Verbraucherzentrale

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