Bewährungsstrafe für Familienvater

Das Essener Landgericht hat einen Familienvater wegen des sexuellen Missbrauchs seines Sohnes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zwei Jahre Haft auf Bewährung lautet das Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte auf zweieinhalb Jahre Gefängnis plädiert. Die Familie lebte zur Tatzeit in Hattingen. Der Mann hatte seinen Sohn im Alter von elf bis 14 Jahren vier mal sexuell missbraucht. In einem dieser Fälle kam es zu einem schweren Missbrauch und einer Vergewaltigung des Jungen. Der hatte seinen Vater selbst angezeigt.

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