Bürgergeld: Kreis berechnet Wohnkosten neu

Das Jobcenter EN prüft ab sofort wieder die Wohnkosten von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern. Wegen der Coronapandemie waren die Wohnkosten in den letzten Jahren immer ohne Rückfragen erstattet worden. Das soll sich jetzt ändern. 2023 wurde das neue Bürgergeld eingeführt. Jetzt, wo sich alles mehr oder weniger eingespielt hat, will das Jobcenter prüfen, ob die Menschen, die Bürgergeld bekommen, auch in angemessenen Wohnungen wohnen. Der Kreis hat deswegen die Nettokaltmieten für verschieden große Haushalte berechnet. Für einen Zwei-Personen-Haushalt gelten in Herdecke und Wetter zum Beispiel 450 Euro Nettokaltmiete als angemessen. Das Jobcenter will die Anträge im Laufe des Jahres nach und nach prüfen und anpassen.

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