Bußgelder auf dem Prüfstand

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Witten: Wer im Sommer in der Ruhr gebadet hat und dabei erwischt wurde, der musste ein Verwarngeld bezahlen. Die Verwaltung hält das jetzt für unverhältnismäßig: An diesen Tagen sei es teilweise sehr heiß gewesen und die Gefahren seien auch nicht überall gegeben. Mitglieder eines Sportvereins wurden dadurch sogar im Training beeinträchtigt. Vor Gefahren beim Baden in der Ruhr zu warnen, bleibe wichtig, es solle aber nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, so der Vorschlag. Das gleiche gilt für Eislaufen auf dem Hammerteich. Heute diskutiert der Hauptausschuss, die Bußgelder abzuschaffen.

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