Corona-Notbremse gilt auch im EN-Kreis

Seit Samstag gilt auch in unseren Städten die bundeseinheitliche Corona-Notbremse.


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Das hat das Land am späten Freitagnachmittag per Allgemeinverfügung festgelegt. Die Inzidenz liegt heute am Samstag laut dem RKI bei 158. Zunächst greifen die Regeln, die für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz zwischen 100 und 150 gelten. Für die Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis bedeutet das:


Private Treffen

An privaten Treffen drinnen und draußen dürfen nur die Mitglieder eines Hausstandes und eine weitere Person teilnehmen.

Ausgangssperre

Erstmals gilt eine Ausgangssperre: Alle Bürger müssen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr im Haus bleiben. Ausnahmen sind hier nur in engen Grenzen möglich, dazu gehören der Weg zur Arbeit und die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen ebenso wie das Aufsuchen medizinischer Hilfsangebote und das Ausführen von Hunden. Bis 24 Uhr wird es zudem erlaubt sein, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen.

Einkaufen

Click and Meet ist ab Montag (26.04.) im Ennepe-Ruhr-Kreis nicht mehr möglich! Weil der Inzidenzwert jetzt seit mehreren Tagen die 150er Marke überschritten hat, gelten neue Regeln für den Einzelhandel. Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, müssen schließen. Einkaufen mit Termin und negativem Testergebnis ist also nicht mehr möglich. Man darf aber etwas vorbestellen und abholen. Supermärkte, Apotheken und Drogerien bleiben weiterhin geöffnet.

Schulen und Kitas

Für die Schulen gilt Wechselunterricht mit Verpflichtung zu zwei Tests pro Woche. Ein höherer Inzidenzwert von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen würde an den Schulen zu Distanzunterricht führen. Zum Ablauf teilt das NRW-Schulministerium mit: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, trifft das Ministerium für jeden Kreis die notwendige Feststellung. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums wieder zum Wechselunterricht zurück. Auch Kitas sollen ab einer Inzidenz von über 165 nur noch eine Notbetreuung anbieten.


Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, können weiterhin in Anspruch genommen werden, Friseure und die Fußpflege sind geöffnet. Entsprechende Auflagen sind zu beachten.

Sonstiges

Individualsport im Freien ist mit Personen des eigenen Haushalts oder maximal zwei Personen möglich und 5 Kinder bis 14 Jahre dürfen kontaktlos als Gruppe Sport treiben.

Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Ausstellungen und vieles mehr aus dem Bereich Kultur und Freizeit bleiben geschlossen.


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