EN-Kreis: AVU informiert über Entlastungen für Gasverbraucher

Die Bundesregierung will Gasverbraucher im Dezember entlasten. Die AVU aus Gevelsberg erklärt, wie das Verfahren funktioniert.


AVU: Energie für mich

Die Abschlagszahlung für Gas wird im Dezember ausgesetzt. In der nächsten Jahresendabrechnung wird der nicht gezahlte Dezember-Abschlag verrechnet mit dem persönlichen Entlastungsbetrag. Wichtig ist auf jeden Fall: Die Höhe der Entlastung lässt sich nicht beeinflussen. Die komplette Berechnung und Umsetzung der Hilfe ist im Gesetz festgelegt. Die Dezember-Soforthilfe wird nächstes Jahr durch eine sogenannte „Gaspreisbremse“ ergänzt. Die Details dazu stehen aber noch nicht fest. Das Gleiche gilt für die Strompreisbremse: Auch hier ist eine Regelung zur Begrenzung von Strompreisen in Arbeit. Sobald die Regelungen verbindlich feststehen, veröffentlicht die AVU dazu die Details.

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