EN-Kreis: AVU informiert über Entlastungen für Gasverbraucher
Veröffentlicht: Donnerstag, 24.11.2022 07:53
Die Bundesregierung will Gasverbraucher im Dezember entlasten. Die AVU aus Gevelsberg erklärt, wie das Verfahren funktioniert.
Die Abschlagszahlung für Gas wird im Dezember ausgesetzt. In der nächsten Jahresendabrechnung wird der nicht gezahlte Dezember-Abschlag verrechnet mit dem persönlichen Entlastungsbetrag. Wichtig ist auf jeden Fall: Die Höhe der Entlastung lässt sich nicht beeinflussen. Die komplette Berechnung und Umsetzung der Hilfe ist im Gesetz festgelegt. Die Dezember-Soforthilfe wird nächstes Jahr durch eine sogenannte „Gaspreisbremse“ ergänzt. Die Details dazu stehen aber noch nicht fest. Das Gleiche gilt für die Strompreisbremse: Auch hier ist eine Regelung zur Begrenzung von Strompreisen in Arbeit. Sobald die Regelungen verbindlich feststehen, veröffentlicht die AVU dazu die Details.