EN-Kreis: Bilanz zur Impfpflicht in Einrichtungen

Seit Mitte März gilt für Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eine Impfpflicht – heute hat der Ennepe-Ruhr-Kreis eine erste Bilanz gezogen.

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Demnach haben 5% der Beschäftigten, für die die Impfpflicht gilt, ihrem Arbeitgeber noch keinen entsprechenden Nachweis über die Corona-Impfung vorgelegt. In absoluten Zahlen fehlen 613 Nachweise bei uns im Kreis. Das Kreisgesundheitsamt ermittelt jetzt, ob die Mitarbeiter tatsächlich nicht geimpft sind und ob es dafür möglicherweise medizinische Gründe gibt. Gibt es keine Gründe für „Ungeimpft-Sein“, kann es den Beschäftigten verboten werden, ihren Job auszuüben. Am höchsten ist die Quote fehlender Nachweise in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen scheinen die meisten Mitarbeiter geimpft zu sein.

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