EN-Kreis: Gewerkschaft rät zum Weihnachtsgeld-Check

Beschäftigte im Ennepe-Ruhr-Kreis sollten prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

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Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem würden viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen lassen, so die Gewerkschaft. Insbesondere für die rund 15.800 Menschen, die im Ennepe-Ruhr-Kreis laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann hätten auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung, heißt es. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. 

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