Evangelisches Krankenhaus Witten lockert Besuchsverbot

Endlich wieder den Angehörigen einen Krankenbesuch abstatten!

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In Witten lockert das Evangelische Krankenhaus ab morgen das Besuchsverbot. Das machen die sinkenden Infektionszahlen möglich. Einige Regeln gibt es aber noch: ab dem 5. Tag des Klinikaufeinhalts darf jeder Patient am Tag nachmittags einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Der Besuch muss spätestens einen Tag vorher telefonisch angemeldet werden. Außerdem müssen Besucher einen tagesaktuellen negativen Schnelltest einer offiziellen Teststelle vorweisen oder einen vollständigen Impfnachweis.

Weitere Infos vom Krankenhaus

Ab dem 5. Tag des Klinikaufenthalts ist pro Patient und Tag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr der Besuch einer Person für maximal 60 Minuten möglich. Der Besuch muss spätestens einen Tag vorher zwischen 10 und 12 Uhr unter Tel. 02302.175-1111 angemeldet werden.


Besucher*innen müssen analog zu den Regelungen im Einzelhandel entweder einen tagesaktuellen negativen Schnelltest einer offiziellen Teststelle oder einen Nachweis über ihren vollständigen Impfschutz (14 Tage nach der letzten Impfdosis) zusammen mit ihrem Personalausweis vorlegen. Zu einem Besuch berechtigt ist auch, wer seine überstandene Covid-19-Infektion nachweisen kann. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen.


Während des Besuchs muss eine FFP2-Maske getragen werden. Nicht möglich ist ein Besuch, wenn Symptome einer Atemwegsinfektion vorliegen oder wenn der Betreffende in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu Personen hatte, bei denen eine Infektion durch das Coronavirus oder ein Verdacht darauf bestand. Besuche auf der Covid-19-Station sind nicht möglich.

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