Förderung der Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Gehörlose

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat für drei weitere Jahre die Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Gehörlose in Witten gesichert. Der Kreistag hat eine Förderung in Höhe von 189.000 Euro beschlossen. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, Ärger mit dem Vermieter oder ein Handwerkertermin, der vereinbart werden muss. Solche Alltagssituationen sind für gehörlose Menschen ohne Hilfe kaum zu meistern sind. In der Beratungsstelle finden Betroffene genau dafür Unterstützung. Im vergangenen Jahr haben sich insgesamt 186 gehörlose und schwerhörige Menschen aus dem Kreisgebiet an die Beratungsstelle gewandt. Zudem unterstützt die Einrichtung beispielsweise das Jobcenter EN im Umgang mit Gehörlosen.

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