Führerscheinumtausch nur noch bis Januar

Für den Umtausch der alten Papier-Führerscheine läuft aktuell eine weitere Welle. Darauf hat der Kreis hingewiesen. Wer 1971 oder später geboren wurde und noch seine alten Papiere besitzt, muss diese bis zum 19. Januar in einen neuen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Die Frist laufe zwar noch einige Wochen, aber naturgemäß häuften sich die Anträge zum Jahresende, heißt es vom Kreis. Im Vergleich zum Sommer erwartet die Führerscheinstelle sechsmal soviel Anträge. Das verlängert die Zeit der Bearbeitung und auch bei der Bundesdruckerei. Die Gebühr für den neuen Führerschein, der direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt wird, beträgt rund 30 Euro. 1971 oder später geborene, die am 20. Januar noch keinen Kartenführerschein haben, begehen eine Ordnungswidrigkeit, weil sie mit einem abgelaufenen und daher ungültigen Dokument unterwegs sind.

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