Gericht muss Strafmaß für Schwelmer neu bestimmen

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Schwelm: Das Landgericht Hagen hat den 32-jährigen Schwelmer vor mehr als anderthalb Jahren schon zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Vier Jahre und neun Monate Haft wegen bewaffneten Drogenhandels lautete das Urteil der Kammer.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil zur Strafhöhe aufgehoben, im Übrigen jedoch beibehalten. Die Strafkammer am Hagener Landgericht muss die Strafhöhe jetzt erneut verhandeln. Eine höhere Strafe kann dabei wegen des Verschlechterungsverbots nicht verhängt werden. Heute ist der einzige Verhandlungstag.

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