Gevelsberg: Neues Urteil gegen Polizistinnen gefallen

Im Mai 2020 hatten zwei Polizistinnen einen Kollegen bei einer Schießerei in Gevelsberg im Stich gelassen und sind geflohen - jetzt ist das Urteil im zweiten Verfahren gefallen. Das Gericht verurteilt die beiden Frauen zu jeweils vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung - das Strafmaß hat sich somit reduziert.

© Paul Hill - Fotolia

Das bedeutet, dass sie weiter als Polizistinnen arbeiten dürfen und ihren Status behalten. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft Revision einlegen. In diesem Fall würde sich das Oberlandesgericht Hamm der Sache noch einmal annehmen. In einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schwelm hatte die Kammer entschieden, dass sie ihren Beamtenstatus verlieren und dauerhaft aus dem Polizeidienst ausscheiden. Dagegen legten die beiden Frauen Berufung ein.

Das war damals passiert:

Vor rund zweieinhalb Jahren (Mai 2020) war es in Gevelsberg zu einem Schusswechsel zwischen einer Streifenwagenbesatzung und einem Verdächtigen gekommen. Die beiden 33 und 38 Jahre alten Polizistinnen sollen zufällig am Tatort vorbei gekommen sein. Anstatt zur Hilfe zu eilen, sollen sie ihr Einsatzfahrzeug und geladene Maschinenpistolen zurückgelassen haben und geflohen sein. 

Weitere Meldungen

skyline