Hustadt-Mord: Urteil morgen erwartet

Im Prozess um die tödlichen Schüsse in einer Bochumer Tiefgarage hat die Staatsanwaltschaft für den Haupttäter lebenslange Haft wegen Mordes beantragt. Außerdem sollen die Richter die besondere Schwere der Schuld feststellen und die anschließende Sicherungsverwahrung anordnen. Für den Mitangeklagten aus Witten wurden zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Staatsanwalt Philipp Rademacher hat in seinem Plädoyer von einer „kalten und skrupellosen“ Tat gesprochen. Der 26-jährige Hauptangeklagte habe im März einen Telekommunikationsmitarbeiter mit mehreren Schüssen in den Kopf ermordet. Hintergrund war offenbar ein Streit im Straßenverkehr. Die beantragte Strafe ist die absolute Höchststrafe. Mehr geht in Deutschland nicht. Der Mitangeklagte aus Witten war damals auch in der Nähe des Tatorts. Er soll bei der Flucht geholfen haben. Die Urteile will das Bochumer Schwurgericht am Freitag sprechen.

© Luca Hertling
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