Jobben in den Ferien: Was wichtig ist

Viele Studentinnen und Studenten müssen die Semesterferien nutzen, um Geld zu verdienen. Dabei gibt es aber auch einige Punkte auf die sowohl die Studierenden als auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber achten müssen. Darauf hat die AOK hingewiesen. Wenn die Jobs nicht länger als drei Monate bzw, 70 Tage im Kalenderjahr dauern, bleibt die Beschäftigung sozialversicherungsfrei. Ab dem 71. Tag werden Beiträge für die Rentenversicherung fällig. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden dann fällig, wenn der Job nicht ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird und die Wochenarbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt. Keine Beiträge sind zu zahlen, wenn alle befristeten Beschäftigungen zusammen nicht mehr als 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Jahr ausgeübt werden. Weitere Informationen liefert die Krankenkasse auf ihrer Internetseite.

© Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Südwestfalen
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