Kaum Unfälle - Winterdienste im Dauereinsatz

So viel Schnee haben wir im Ennepe-Ruhr-Kreis lange nicht gesehen. Hier eine Bestandsaufnahme zur Winterlage.

© Radio Ennepe Ruhr

Glatte Straßen und eingefrorene Autos. Der Start in den Berufsverkehr hat es in sich gehabt. Aber die meisten Autofahrer waren vorsichtig unterwegs oder sind direkt daheim geblieben, so eine erste Bilanz der Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis. Es hat bis Montagnachmittag nur wenige Unfälle gegeben.

Busse und Straßenbahnen fahren nicht

Wer auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, dürfte noch länger mit Einschränkngen zu tun haben. VER und Bogestra können ihre Linien aktuell nicht bedienen. Die VER hatte den Betrieb heute früh zwar aufgenommen, musste ihn um 7 Uhr aber wieder einstellen. Auch morgen wird es noch zu Ausfällen und Verspätungen kommen. "Erst wenn die Straßen soweit geräumt sind, dass unsere 18-Tonner dort sicher fahren, können wir Linien bedienen", sagte uns eine Sprecherin. Auch die Straßenbahnen haben noch Probleme: Die Gleise sind vereist. Mitarbeter der Bogestra haben versucht, sie mit Hammern frei zu schlagen, bisher erfolglos.

Viel Arbeit für Winterdienste

Allein in Witten sind seit dem Wochenende sechs Streufahrzeuge unterwegs. Trotzdem ist es bisher nicht gelungen, alle Straßen von Schnee und Eis zu befreien. „Wenn wir einmal durch sind, können wir wieder von vorne anfangen“, so der Wittener Winterdienst. In der größten Stadt des Kreises sind zu Spitzenzeiten 40 Mitarbeiter mit 20 Fahrzeugen unterwegs. Mit 1.400 Tonnen Streusalz hat sich Witten auf den Wintereinbruch vorbereitet. In Hattingen sind 40 Mitarbeiter von früh bis spät im Einsatz und kümmern sich in erster Linie um die Hauptverkehrsstraßen. Das Salzlagerist für die kommenden Streueinsätze noch mit rund 600 Tonnen bis zur Hälfte gefüllt. In unseren Städten verschiebt sich oft die Müllabfuhr, da die Mitarbeiter im Winterdienst eingesetzt werden.

Räumpflicht für Anwohner

Gefragt ist aber nicht nur der städtische Winterdienst. Die Stadt Herdecke und andere Rathäuser as unserem Keis weisen auf die Räumpflicht für Anwohner hin. Herdecke nennt uns folgende Regen:

Wie sind die Gehwege zu räumen?

  • Die Gehwege müssen, wenn Sie eine solche Mindestbreite haben, in einer Breite von mindestens 1,00 m vom Schnee freigehalten werden, ansonsten in ihrer jeweiligen Breite. Bei Straßen mit einseitigen Gehwegen sind nur die Gehwege freizuhalten. Bei Straßen ohne Gehwege ist auf beiden Fahrbahnen eine Breite von mindestens 1,00 m zu schaffen. In Fußgängerzonen ist beidseitig ein Streifen von mindestens 1,50 m, in verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehwege von mindestens 1,00 m von Schnee freizuhalten.

Darf ich Streusalz verwenden?

  • Grundsätzlich ist die Verwendung von Streusalz verboten. Es sollen abstumpfende Mittel verwendet werden. Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) sowie an gefährlichen Stellen (zum Beispiel Treppen, Rampen, Brücken, starkem Gefälle) ist die Verwendung von Streusalz erlaubt.

Wann (zu welchen Zeiten) muss der Gehweg vor meinem Grundstück schnee- und eisfrei sein?

  • In der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 19.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Wohin mit dem Schnee?

  • Der Schnee ist auf den an die Fahrbahnen grenzenden Teilen der Gehwege oder - wo dies nicht möglich ist - auf den öffentlichen Verkehrsflächen so zu lagern, dass der Fahr- oder Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die öffentlichen Verkehrsflächen geschafft werden.


Weitere Meldungen

skyline