Keine Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten

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EN: Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster hat wesentliche Bestandteile der Corona-Einreiseverordnung für NRW außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet auch für den Ennepe-Ruhr-Kreis: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Wer sich deswegen bereits in Quarantäne befindet, muss diese nicht weiter fortsetzen, so der Kreis. Die Richter sind der Auffassung, dass eine Quarantäne nicht gerechtfertigt ist, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe, heißt es.

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