Kreis informiert über neue Quarantäne-Regeln
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.05.2022 06:24
Wer sich mit Corona infiziert hat, kann sich im Ennepe-Ruhr-Kreis ab sofort nach fünf Tagen aus der Isolation freitesten. Der Krisenstab folgt damit – weitgehend – den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Eine Ausnahme gibt es aber
Die neuen Regeln sagen: Die Zählung beginnt dabei am Tag nach der Positivtestung um 0 Uhr und endet nach 5 vollen Tagen um 24 Uhr. Wer also zum Beispiel am Donnerstag, 28. April, positiv auf Corona getestet wurde, konnte sich am gestrigen Dienstag von der Quarantäne befreien lassen. Natürlich muss der Test negativ sein. Hier im Ennepe-Ruhr-Kreis ist für die Freitestung weiterhin ein Test in einem zertifizierten Schnelltestzentrum nötig, der Negativnachweis muss über das entsprechende Online-Formular an das Gesundheitsamt geschickt werden. Erst dann endet die Quarantäne nach fünf Tagen. Warum diese Ausnahme?
"In diesem Punkt weichen wir von den RKI-Empfehlungen ab, weil das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereits angekündigt hat, dass NRW die verpflichtende Freitestung per Bürgertest beibehalten will"
sagte Krisenstabsleiterin Astrid Hinterthür. Die angepasste Test- und Quarantäneverordnung des Landes werde in den nächsten Tagen erwartet.
Empfehlung: Kontaktpersonen sollen sich isolieren
Pflicht ist es nicht mehr: Dennoch empfiehlt das Pandemie-Team aus den Schwelmer Kreishaus, dass Kontaktpersonen von Infizierten freiwillig für fübf Tage in Quarantäne gehen. Auch sollten sie sich regelmäßig testen. Astrid Hinterthür:
"Quarantänen für Kontaktpersonen werden nicht mehr angeordnet. Aber wer Kontakt zu einem Infizierten hatte, sollte nach wie vor verantwortungsbewusst damit umgehen und alles dafür tun, eine Übertragung auf weitere Personen zu vermeiden."
Strengere Regeln für Pflegeberufe
Etwas strengere Vorgaben gelten für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Eingliederungshilfe sowie Mitarbeitende in Alten- und Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten: Sie können sich nur dann nach Ablauf von 5 Tagen freitesten, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden lang symptomfrei waren, heißt es vom EN-Kreis.