Kreis klagt gegen Bundesteilhabegesetz

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Ennepe-Ruhr: Der Kreis kritisiert, dass er durch das Gesetz mehr im Bereich Inklusion leisten - und auch mehr Geld dafür ausgeben müsse. Dafür zahle das Land aber keinen Ausgleich. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen.

Gegen die Regelungen hat der Kreis jetzt Beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt. Daran beteiligen sich unter anderem auch die Städte Dortmund und Essen, ein weiterer Kreis und beide Landschaftsverbände. Vor Anfang nächsten Jahres wird in dem Verfahren keine Entscheidung fallen.

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