Lärmbelastung entlang der B483

Entlang der B483 in Schwelm ist es zu laut.

 

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Anwohner klagen über die Lärmbelastung durch das hohe Verkehrsaufkommen und haben Anträge an die Stadt gestellt. Zuständig für die B483 ist aber der Landbetrieb Straßen NRW, sodass die Stadt Schwelm nicht eigenmächtig Tempolimits anordnen kann. Straßen NRW benötigte eine Verkehrszählung vom Winterberg runter bis in die Stadt. Die Kreispolizeibehörde und die Stadt Schwelm haben entsprechende Daten weitergeleitet. Straßen NRW will die jetzt auswerten und prüfen, ob entlang der B483 am Lärmschutz gearbeitet werden muss.

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