Maskenpflicht für Krankenhaus-Personal fällt

Ab heute entfallen fast alle verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen. Es gibt keine Test- oder Maskenpflicht mehr für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen und in Arztpraxen.



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Von den Corona-Schutzmaßnahmen übrig bleibt nur noch die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen - und das bis zum 7. April. Während also zum Beispiel die Hausärztin keine Maske mehr tragen muss, muss ihr Patient das schon. Das wird von verschiedenen Stellen kritisiert. Viele medizinische Einrichtungen im Ennepe Ruhr Kreis wollen das auch nicht umsetzen und weiter Maske tragen.

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