Maskenpflicht gilt in weiteren Gebieten des Kreises

© Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services

EN: Die Bereiche in den vier Städten, wo ein Mund-Nasenschutz getragen werden muss, sind neu definiert worden. Demnach gilt die Schutzpflicht nicht mehr nur noch dort, wo es so eng ist, dass Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Sie wurde auf Flächen erweitert, wo generell mit einem erhöhten Fußgängeraufkommen zu rechnen ist.

Hattingen hat die Pflicht von den engen Gassen der Altstadt auf die gesamte Fußgängerzone ausgedehnt. Rund um die Schulen gilt sie hingegen nicht mehr. In Witten bleibt alles beim Alten, allerdings sind Bereiche von Hörder - und Pferdebachstraße in Stockum jetzt davon ausgenommen. In Gevelsberg und Schwelm ändert sich nichts.

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