Neue Abrechnungsregel bei Umzug

Wer umzieht, hat meist viel zu tun - da fallen Dinge wie das Ummelden von Strom- und Gasanschlüssen schon mal hinten runter. Die Stadtwerke Witten weisen jetzt darauf hin, dass eine rückwirkende Abrechnung bei späterem Zählerwechsel bald nicht mehr möglich ist. Durch eine Gesetzesänderung, die ab Juni greift, müssen Kundinnen und Kunden den Umzug mindestens zehn Tage vor Übernahme der Verbrauchsstelle melden. Passiert das nicht rechtzeitig, trägt der alte Kunde die Kosten. Laut eigener Angabe würden die Wittener Stadtwerke die rückwirkende Abrechnung gerne beibehalten, dürfen es aber nicht mehr.

Der Ablauf für die Kundinnen und Kunden im Überblick:

  1. >10 Tage vor der Ummeldung (Aus- & Einzug): Meldung an die Stadtwerke Witten
  2. Tag des Auszugs: alte Zählerstände (Strom/Gas/Wasser) an die Stadtwerke Witten
  3. Tag des Einzugs: neue Zählerstände (Strom/Gas/Wasser) an die Stadtwerke Witten

Mehr Infos gibt es auch bei den Wittener Stadtwerken.

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