
© Bezirksregierung Arnsberg
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Niedriger Wasserstand der Ruhr
Ab heute (15.07.26) ist es verboten, Wasser aus der Ruhr abzuzweigen. Das hat die Bezirksregierung Arnsberg entschieden. Hintergrund sind die niedrigen Wasserstände aufgrund der anhaltenden Trockenheit. Das Verbot gilt zum Beispiel für Privatleute, die ihren Garten bewässern wollen, selbst wenn es nur um geringe Mengen Wasser geht. Verboten ist es aber nur, Wasser mit technischen Hilfsmitteln abzuzweigen, zum Beispiel mit Schläuchen und Pumpen. Weiter erlaubt ist es, Wasser manuell mit kleineren Gefäßen aus der Ruhr zu schöpfen. Auch Tiere zu tränken, bleibt erlaubt. Das Verbot gilt voraussichtlich noch bis Ende November.
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.07.2026 11:47
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