Noch keine Schnelltests, aber gelockerte Regeln

Ab dem 08. März gelten bei uns im Ennepe-Ruhr-Kreis die neuen, gelockerten Corona-Regeln. Was wir jetzt dürfen und was nicht, hängt vom landesweiten Inzidenzwert ab, sagt der Kreis.

Ein Mann verlässt mit einer Schutzmaske zum Schutz vor den Corona-Viren das Gesundheitsamt in Dortmund.
© Ralf Rottmann/ Funke Foto Services

Bleibt der Wert stabil unter 100 dürfen Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Alle übrigen Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl öffnen.

Schnelltests wird es in den Städten bei uns erstmal nicht geben. Denn vom Land NRW fehlen noch die notwendigen Vorgaben und wichtige Infos. Fest steht auf jeden Fall, dass der Bund die Kosten einen Schnelltest pro Woche für jede und jeden von uns übernimmt. Alle Details zu den neuen, gelockerten Regeln stehen in der Coronaschutzverordnung des Landesgesundheitsministeriums.



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