Osterfeuer rechtzeitig anmelden

Wer plant, ein Osterfeuer bei uns im Kreis zu machen, sollte die Fristen für die Anmeldung beachten. Die läuft beispielsweise in Witten schon am Freitag (3. März) ab in Schwelm hat man noch bis zwei Wochen vor Ostern Zeit. Für Osterfeuer gibt es strenge Regeln. Sie dürfen nur an Karsamstag ausgerichtet werden und auch nur in einem bestimmten Zeitrahmen. Die sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Außerdem gibt es Bestimmungen zu Größe des Feuers, was verbrannt werden darf und wo die Feuerstelle eingerichtet werden darf. Die Feuer müssen bei der Stadt angemeldet werden. Hierzu gibt es im Kreis unterschiedliche Fristen. Diese und die Anmeldeforumlare findet man online bei den Städten.

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