Parteien können Kommunalwahl-Kandidaten nicht aufstellen

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Ennepe-Ruhr: Grund ist eine Gesetzesänderung durch den Verfassungsgerichtshof NRW Ende vergangenen Monats. Bislang galt bei der Anzahl der Menschen, die in einem Wahlbezirk wohnen, eine mögliche Abweichungsquote der Bezirke untereinander von 25 Prozent. Die hat das Gericht auf 15 Prozent verschärft.

Seit Jahresbeginn müssen die Wahlämter in den Städten und im Kreis jetzt ihre Bezirke überprüfen und gegebenenfalls verschieben. Für die Städte läuft die Frist bis Ende Februar, für den Kreis bis Ende März. Die Parteien und Wählergruppen können ihre Kandidaten für Stadträte und Kreistag erst dann aufstellen.

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