Polizeihund greift Frau an: das Urteil

Das Urteil im Prozess um den Polizeihund, der eine Frau aus Hattingen angegriffen hatte, steht fest: Das Hattinger Amtsgericht hat den Hundeführer - einen Polizisten - wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Polizist habe seine Sorgfaltspflicht nicht eingehalten, urteilte das Gericht. Laut Medienberichten bekommt er ein Disziplinarverfahren, außerdem muss er 2.000 Euro Schmerzensgeld an die 73-Jährige zahlen. Der Diensthund würde mittlerweile nicht mehr eingesetzt, heißt es. Ende September letzten Jahres war der Hundeführer in seiner Freizeit mit dem Hund im Rauendahl unterwegs, als der Hund die 73-Jährige unvermittelt angegriffen hat. Die Hattingerin musste mehrere Hauttransplantationen über sich ergehen lassen und lange im Krankenhaus bleiben.

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