Rechte bei gebuchten Pauschalreisen

Trotz brennender Wälder brechen immer noch Urlauber nach Rhodos auf. So manchen Menschen wird aber die Lust auf ihre gebuchte Reise auf die griechische Insel vergangen sein. Welche Rechte man da bei gebuchten Pauschalreisen hat, hat die Verbraucherzentrale jetzt mitgeteilt. Von einer Pauschalreise kann man kostenlos zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, auf die niemand Einfluss hat.

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Dazu gehören die Waldbrände, aber auch Naturkatastrophen, politische Unruhen oder der Ausbruch einer gefährlichen Krankheit. Extreme Hitze gehört nicht dazu. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung durch eine Krise können Reisende den Pauschalvertrag kündigen und für nicht genutzte Leistungen eine Erstattung verlangen. Bei Fortsetzung ist möglicherweise eine Reisepreisminderung drin.

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