Regeln für Ferien- und Minijobs

Viele Schüler nutzen die Sommerferien, um sich mit Ferienjobs Geld dazuzuverdienen. Für diese Arbeiten sind zum Beispiel keine Sozialabgaben notwendig, wegen der Befristung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Weil Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung nicht gezahlt werden müssen, kann der Lohn fast komplett behalten werden. Denn: Ferienjobs gelten als kurzfristige Beschäftigungen. Aber: Mehrere Ferienjobs werden zusammengerechnet und dürfen nur über drei Monate bzw. 70 Arbeitstage gehen. Mehr Infos zum Thema gibt es hier.

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