Schöttergärten: Regelungen strenger festgelegt

Strengere Regelungen gibt es ab kommendem Jahr für Schottergärten. Die Stadt Gevelsberg weist darauf hin, dass es für diese eine klare Definition gibt. Somit sei klar, welche Gestaltungsvarianten für unbebaute Flächen rund um das Haus ab 1. Januar gelten und welche konkret verboten sind. Mit Folie oder Vlies bedeckte Flächen, die mit Schotter, Split, Rindenmulch oder Holzschnitzeln versehen werden, gelten als Schottergärten. Auch wenn sie nur spärlich bepflanzt sind. Das solle verhindern, dass Menschen mit Schottergärten einzelne Pflanzen aufstellen und behaupten, ihr Garten sei dadurch begrünt, heißt es von der Stadt Gevelsberg. Entscheidend ist, dass die Flächen einerseits viel Wärme aufnehmen und speichern und die Folien andererseits für eine schlechte bis gar keine Versickerung sorgen. Pflanzen dagegen erhalten Wasserkreisläufe aufrecht und sorgen durch Verdunstung für Kühlung der Umgebung. Außerdem bieten sie Tieren Lebensraum.

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