Schonzeit für brütende Vögel

Wer jetzt noch Hecken und Sträucher radikal schneiden will, sollte das Wochenende nutzen. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz ist ab 1. März damit Schluss. Bis zum 30. September ist es untersagt, Hecken, Gehölze und Sträucher radikal abzuschneiden oder zu entfernen. Für Bäume gilt das, wenn sie außerhalb eines Waldes oder gärtnerisch genutzter Flächen stehen.

Das Verbot soll vor allem dem Vogelschutz dienen, weil in den nächsten Wochen die Brutzeit beginnt. Schonende Pflege- und Formschnitte an Hecken und Sträuchern sind allerdings auch in dieser Zeit erlaubt.

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