Stadt aktualisiert Coronaschutzverordnung

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Schwelm: Für den Handel gilt zum Beispiel, dass pro zehn Quadratmeter Fläche nur eine Person zugelassen ist. Neu ist auch, dass Kunden gekauftes Essen nicht in unmittelbarer Nähe des Geschäftes verzehren dürfen. Das betrifft einen Umkreis von 50 Metern. Das sind nur einige Beispiele. Jeder Bewohner und auch jeder Unternehmer wird gebeten, sich mit der neuen Coronaschutzverordnung sowie dem angepassten Bußgeldkatalog vertraut zu machen. Das geht auf der Internetseite der Stadt: http://www.schwelm.de

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