Stadt warnt vor Bußgeldern

Ennepetal: Stein des Anstoßes ist das Untergeschoss des Parkhauses Südstraße. Das darf seit Sonntag nicht mehr benutzt werden. Parken dürfen nur noch die Mieter der Stellplätze. Grund für die Einschränkung ist eine Sonderbauverordnung. Die besagt, dass Großgaragen mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 Quadratmetern von einem Sicherheitsdienst oder durch Kameras überwacht werden müssen. Daher ist das Parkgeschoss vorerst nicht mehr öffentlich zugänglich. Autofahrer, die ohne Ausnahmegenehmigung dort parken, müssen mit Verwarngeldern rechnen. Die Ausnahmegenehmigung bekommen nur Mieter eines Stellplatzes.

Eine Politesse stellt einem Parksünder ein Bußgeld aus (Symbolbild).
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