Stadt weist auf Widerspruchsrecht hin

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Hattingen: Die Stadt bezieht sich auf die Weitergabe personenbezogener Daten aus dem städtischen Melderegister. Dem können die Menschen widersprechen. So überweist die Stadt der Bundeswehr regelmäßig zum 31. März Name und Adresse der Personen, die im folgenden Jahr volljährig werden.

Das ist nach dem Bundesmeldegesetz aber nur zulässig, wenn die betroffenen Personen nicht widersprochen haben. Der Widerspruch kann mit einem Formular erfolgen, das auch auf der städtischen Internetseite bereit liegt.

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