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Toilettenüberwachung an Gymnasium ist unzulässig
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Toilettenüberwachung an Gymnasium ist unzulässig

Veröffentlicht: Montag, 02.03.2020 12:49

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Witten: Die Maßnahmen des Albert-Martmöller-Gymnasiums verstoßen gegen den Datenschutz. Zu dieser Auffassung kommt die Landesdatenschutzbeauftragte. Die Piratenpartei Ennepe-Ruhr hatte um die Überprüfung gebeten, nachdem sich Eltern an die Partei gewandt hatten. Die Schule wollte etwas gegen den Vandalismus auf den Schultoiletten unternehmen. Die Benutzung durch die Schüler sollte durch ein digitales Schließsystem protokolliert werden. Diese Datenspeicherung hat die Schule nach eigenen Angaben wieder eingestellt. Auch die Aufnahmen der Videokameras dürfen nicht gespeichert werden.

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