U-25-Wahlen
Veröffentlicht: Dienstag, 10.09.2024 16:21
Auch Azubis und junge Beschäftigte haben ein Mitspracherecht in ihren Betrieben.
Um das zu kanalisieren, können sie einen sogenannten U25-Sprecher wählen. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. Es sei wichtig, die Junior-Wahlen im eigenen Betrieb auf die Beine zu stellen, so die Gewerkschaft. Denn es gehe um eine starke Stimme im Betrieb - zum Beispiel rund um die Ausbildungsbedingungen. Die Wahlen laufen vom 1. Oktober bis zum 30. November. Voraussetzung ist, dass es im Unternehmen mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und einen Betriebsrat gibt. Wählen darf jeder Beschäftigte, der unter 18 Jahre alt ist und alle Azubis. Auf die Kandidatenliste kann jeder Auszubildende sowie jeder Beschäftigte unter 25 Jahren.