Verkleidung im Auto? Besser nicht

Auch bei uns stehen in diesen Tagen jede Menge Karnevalspartys an. Da könnte man ja schon verkleidet im Auto hinfahren. Besser nicht, sagt der TÜV-Nord in Gevelsberg. Die Verkleidung schränke Sicht, Gehör oder Bewegungsfreiheit ein, heißt es vom TÜV. Bei einer Kontrolle kann das zu einem Bußgeld führen. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefährdung, handelt es sich sogar um einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht. Sperrige Verkleidungsteile sollten besser im Kofferraum transportiert werden. Auf die Clownsnase oder eine Gesichtsbemalung muss nicht unbedingt verzichtet werden. Wichtig ist, dass die wesentlichen Gesichtszüge erkennbar bleiben. Masken fahren also auch besser im Kofferraum mit.

© TNM FotoAndalucia Adobe Stock

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