Versicherungspflichtgrenze wird angehoben

Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 01. Januar kommenden Jahres angehoben. Das teilt die AOK Nord West mit. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen man gesetzlich pflichtversichert ist. Die bisherige Grenze der Pflichtversicherung lag bei knapp 67.000 (66.600) Euro pro Jahr. Jetzt wird sie auf gut 70.000 (69.300) Euro angehoben. Alle nicht Pflichtversicherten, deren Einkommen unter dieser Grenze liegt, müssen sich dann eine gesetzliche Krankenkasse suchen. Wenn sie das nicht tun, meldet der Arbeitgeber sie wieder bei der Krankenkasse an, bei der sie zuletzt krankenversichert waren. Alle Informationen hat die AOK hier aufgeschrieben.

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