Weiterhin strenge Corona-Regeln für Wittener Trauungen

Sport in der Halle ist wieder mit einigen Leuten erlaubt und in der Wittener Innenstadt ist die Maskenpflicht weggefallen. Bei Trauunungen hingegen ist die Zahl der Gäste weiter begrenzt.


Wittener Hohenstein mit Bergerdenkmal
© Jörg Fruck, Stadt Witten

Da gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die gilt für Innenräume. Und da gelten strenge Vorschriften, was die Personenzahl angeht. Das gilt zum Beispiel für Supermärkte, aber auch für Trauräume. Und da Trauräume relativ klein sind, dürfen nicht so viele Leute rein. Die Verordnung gilt erstmal noch bis Ende des Monats. Bedeutet: Alle Anwesenden müssen entweder negativ getestet, komplett geimpft oder genesen sein, sie müssen Maske tragen und dann ist die Personenzahl trotzdem noch begrenzt. Neben Brautpaar und Standesbeamten dürfen im Haus Witten maximal fünf Gäste dabei sein, im Haus Hohenstein nur 4, auf der Schwalbe sieben.

skyline