Weitreichendes Feuerwerksverbot beschlossen

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Hattingen: Für etliche Plätze in der Stadt hat der Rat auf SPD-Antrag jetzt zu Silvester das Böllern verboten. Die Stadt erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung für eine ganze Reihe an öffentlichen Plätzen, Parks und Parkplätzen. Die Regelung soll verhindern, dass die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie noch zusätzlich mit Verletzten belastet werden. Deshalb rät die Verwaltung auch grundsätzlich von Raketen und Böllern zum Jahreswechsel 2020/21 ab.

Hier gilt das Verbot

Auf folgenden Plätzen ist das Abbrennen von Feuerwerkkörpern vom 31. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 in Hattingen verboten:

Rathausplatz, Walter-Schneider-Platz, Parkplatz Roonstraße, Parkplatz am Bunker, Parkplätze vor Lebensmittelläden, Schützenplatz / Schulenburg, Schulhöfe / Sportplätze, Gewerbe- und Landschaftspark Henrichshütte, Marktplatz Welper, Parkanlage Diepenbeck, Gethmannscher Garten, Heinz-Wittpoth-Platz, Niederbonsfeld-Mitte, Domplatz Niederwenigern, Platz vor dem Stadtmuseum Blankenstein, Hillscher Garten, Parkplatz am Gebäude Holschentor, Aussichtspunkt Am Bahrenberg, Parkplatz an der Gebläsehalle, Parkplatz am Bürgerbüro Bahnhofstraße, Parkplätze an den Baumärkten

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