Weniger Kirchensteuern schaden Erzbischöfen oder Kardinälen nicht

Das Kölner Erzbistum reiht sich ein in die Reihe vieler Missbrauchsfälle innerhalb der Kirche. Ein Grund für viele, aus der Kirche auszutreten und keine Steuern mehr zu zahlen. Bischöfe & Co. werden allerdings normal weiterbezahlt.

Wenn am Donnerstag (18. März) das Erzbistum Köln nach einem Jahr endlich ein Missbrauchsgutachten vorstellt, dann endet die schleppende Aufarbeitung dutzender Missbrauchsvorwürfe im größten Bistum Deutschlands. Für die katholische Kirche ist das die größte Krise der jüngeren Vergangenheit. Sie hat massive Austritte von Gläubigen zu verzeichnen. Die allermeisten wollen damit zeigen: Sie unterstützen (finanziell) die Kirche und vor allem die Verantwortlichen nicht mehr. Was viele nicht wissen: Es ist völlig egal, ob man in der Kirche ist oder nicht, das Gehalt von Bischöfen und Kardinälen zahlt man immer mit. Wir erklären euch, was es damit auf sich hat.

Kirchensteuer nicht entscheidend, pauschale Staatsleistungen allerdings schon

Neben der Kirchensteuer, die zahlen bekanntermaßen Gläubige, die nicht aus der Kirche ausgetreten sind, gibt es auch die sogenannten pauschalen Staatsleistungen, die an Kirchen oder andere Glaubensgemeinschaften gehen. Die zahlt jeder Bürger über seine Lohn- und Einkommenssteuern. Für Nordrhein-Westfalen kamen laut Finanzministerium ca. 22 Millionen Euro pro Jahr zuletzt dabei herum. Dieses Geld fließt schließlich als pauschale Staatsleistung zurück an beispielsweise Kirchen. Damit werden Erzbischöfe oder Kardinäle dann bezahlt. Wer aus der Kirche austritt und das vor allem mit massiven Fehlverhalten der Kirche,oder Erzbischöfen, Kardinälen oder anderen hochrangigen Gottesdienern begründet, schadet den Personen somit nicht wirklich. Eher Pastoren oder Pfarrern der lokalen Gemeinden, die von pauschalen Staatsleistungen nicht profitieren.

Kirchenhistoriker: Ungetaufter Steuerzahler bezahlt Kardinal mit

Der Kirchenhistoriker Thomas Schüller erklärt, dass dies nicht wirklich zeitgemäß sei, denn diese Regel stamme noch aus der Zeit Napoleons. "Felder und Gebiete christlicher Kirchen wurden enteignet und weggenommen. Gleichzeitig verpflichtete man sich allerdings jedoch, für die finanziellen Bedarfe aufzukommen", sagt er. Damit wurden schließlich Bischöfe & Co. bezahlt und es gilt bis heute, dass der Staat finanziell für sie aufkommen soll. Im Grundgesetz stehe sogar, dass diese Regelung abgeschafft werden müsse, so Kirchenhistoriker Schüller: "Es ist ein Ärgernis für die Leute. Ein ungetaufter Steuerzahler muss mit einem kleinen Teil einen Kardinal oder Bischof bezahlen."

Oppositionsparteien wollen pauschale Staatsleistungen abschaffen

Die Union und die SPD würden zurzeit wohl wenig Interesse daran zeigen, das Thema konkret anzugehen. Anders sieht es bei Oppositionsparteien wie den Grünen oder FDP aus. Sie sind für eine Abschaffung. Die nächste Bundestagswahl wird entscheiden, ob diese Leistungen bald tatsächlich Geschichte sind.

Autoren: Frank Waltel und Joachim Schultheis

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