
Witten: Drei Männer nach Ticket-Masche vor Gericht
Die Angeklagten sollen Eintrittskarten unter falschen Namen gekauft und gewinnbringend im Netz weiterverkauft haben, ohne ihre Einnahmen zu versteuern.
Veröffentlicht:
In Witten und Umgebung sollen drei Männer durch den gewerblichen Weiterverkauf von Konzert- und Eventtickets massiv Steuern hinterzogen haben. Ab heute (23.09.) stehen sie deshalb erneut vor dem Bochumer Landgericht Gericht. Die drei Angeklagten im Alter von 32 bis 70 Jahren sollen über Jahre hinweg Steuern hinterzogen haben. Schwerpunkt der Taten, die sich zwischen 2014 und 2021 ereignet haben sollen, ist unter anderem Witten. Laut Anklage meldeten sie für ihre Geschäfte kein Gewerbe an und haben sämtliche Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschoben. Ein erstes Urteil aus dem Jahr 2024 wurde vom Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben, weshalb der Prozess nun von einer anderen Strafkammer neu verhandelt wird.
Witten: Haben die Angeklagten als Bande agiert?
Das illegale Geschäftsmodell bestand laut Anklage daraus, Eintrittskarten über bezahlte Helfer oder unter falschen Namen zu kaufen. Die wurden anschließend über Ticketbörsen gewinnbringend weiterverkauft. Für die Neuauflage des Prozesses ist nun vor allem entscheidend, inwiefern die drei Männer ab einem bestimmten Zeitpunkt als gemeinschaftliche Bande agierten.
Ab 2017 sollen die drei Angeklagten ihre Geschäfte gemeinsam betrieben haben. Um den Zahlungsverkehr abzuwickeln, wurden den Ermittlungen zufolge ausländische Gesellschaften gegründet und deren Konten genutzt. Ob diese Struktur rechtlich als steuerpflichtige Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu werten ist, muss die Strafkammer nun neu bewerten.